Die Zusammenarbeit zwischen Bund und Ländern im Umweltbereich vollzieht sich in der Bundesrepublik Deutschland auf verschiedenen Ebenen.
Oberstes Entscheidungsgremium für alle Umweltbereiche ist die
Externer Link
Umweltministerkonferenz (UMK).
Die UMK hat verschiedene Arbeitsgremien (Bund/Länder-Arbeitsgemeinschaften und Länderausschüsse), in denen sich regelmäßig Vertreter der Fachverwaltungen von Bund und Ländern treffen, um einen einheitlichen Verwaltungsvollzug vorzubereiten und die Aufträge der ACK und UMK zu bearbeiten.
Die Bund/Länder-Arbeitsgemeinschaft Wasser (LAWA) ist ein Arbeitsgremium der UMK.
Mitglieder der LAWA sind die Abteilungsleiter der obersten Landesbehörden für Wasserwirtschaft und Wasserrecht und Vertreter des Bundes, die sich mindestens zweimal im Jahr – rechtzeitig vor den jeweiligen Sitzungen der ACK/UMK - zu den LAWA-Vollversammlungen treffen. Der Vorsitz der LAWA wechselt in alphabetischer Reihenfolge alle zwei Jahre zwischen den Bundesländern.
Zur Erfüllung ihrer Ziele hat die Bund/Länder-Arbeitsgemeinschaft Wasser (LAWA) ständige Ausschüsse und themenspezifische ad-hoc-Ausschüsse eingerichtet, die folgende Themenfelder bearbeiten:
Die Ergebnisse aus dieser Arbeit sind Grundlage für einen einheitlichen wasserwirtschaftlichen Vollzug in den Bundesländern. Dabei bleibt ausreichend Raum für die Berücksichtigung regionaler Besonderheiten.
Die Bund/Länder-Arbeitsgemeinschaft Wasser informiert die Öffentlichkeit mit einer Vielzahl von Publikationen fortlaufend und aktuell über die Ergebnisse aus den Ausschüssen und stellt ihre Grundsatzpapiere allen Interessierten zur Verfügung.
Einzelheiten der Arbeitsweise und der Arbeitsabläufe innerhalb der LAWA sind in der Geschäftsordnung geregelt.