Im Hinblick auf die vielfältigen fachlichen und rechtlichen Vorgaben der Europäischen Union für den Bereich der Wasserwirtschaft hat die Zusammenarbeit zwischen der LAWA und den zuständigen europäischen Gremien in den letzten Jahren immer grössere Bedeutung erlangt.
Insbesondere der Umsetzungsprozess der EU-Wasserrahmenrichtlinie (EU-WRRL) ist durch eine vielfältige Zusammenarbeit zwischen Vertretern der Mitglieds- und Beitrittstaaten und einer engen Zusammenarbeit mit Vertretern der EG-Kommission gekennzeichnet.
Schon vor Inkrafttreten der EU-WRRL haben sich die Mitgliedstaaten und die Kommission auf ein fachliches Gesamtkonzept für eine europaweite wasserwirtschaftlich einheitliche Umsetzung der Richtlinie geeinigt. Dieses Gesamtkonzept wird als Common Implementation Strategy (CIS) bezeichnet.
Ziel des CIS-Prozesses ist ein gemeinsamer Informationsaustausch zwischen den Beteiligten und die Erarbeitung von Leitlinien zu den verschiedenen Auslegungs- und Anwendungsmöglichkeiten der Richtlinie. Daneben werden Lösungen für ein gemeinsames Informations- und Datenmanagement diskutiert und Pilotprojekte zur praktischen Erprobung der Arbeitsergebnisse durchgeführt.
Die Zusammenarbeit auf europäischer Ebene vollzieht sich auf mehreren Ebenen:
Oberstes Entscheidungsgremium ist die Konferenz der Wasserdirektoren. Diese Konferenz ist ein informelles Gremium, das sich aus den Wasserabteilungsleitern der Mitgliedstaaten und Vertretern der EG-Kommission zusammensetzt.
Die Wasserdirektoren tagen zweimal im Jahr. Den Vorsitz führt der jeweilige Mitgliedstaat, der auch die Ratspräsidentschaft der EU stellt. Sie diskutieren die verschiedenen Fragestellungen im Zusammenhang mit der Umsetzung der EU-WRRL sowie weiterer wasserbezogener EU-Richtlinien und verabschieden die Leitlinienpapiere der jeweiligen Facharbeitsgruppen. Diese Leitlinien (sog. Guidance Documents) stellen Empfehlungen für die Umsetzung der WRRL in den Mitglieds- und Beitrittsstaaten dar, sie sind rechtlich aber nicht bindend.
Die Konferenzen der Wasserdirektoren werden durch die Sitzungen der Strategischen Koordinierungsgruppe (Strategic Coordination Group / SCG) vorbereitet. Die SCG koordiniert die Arbeit in den fachlichen Arbeitsgruppen.
Die Anzahl und Themenstellung der Facharbeitsgruppen (Workings Groups), Experten-Foren (Expert Advisory Fora), strategischen Steuerungsgruppen (Strategic Steering Groups) und Vorbereitungsgruppen (Drating Groups), die die fachlichen Grundlagen innerhalb des CIS-Prozesses erarbeiten, werden in regelmäßigen Abständen neu festgelegt und beschlossen. In den verschiedenen Arbeitsgruppen sind die Mitgliedstaaten und die EU-Kommission vertreten.
In diesen Arbeitsgruppen und der Erarbeitung der Leitlinien war und ist auch die LAWA mit erheblichem personellen Aufwand an Fachleuten aus den Wasserwirtschaftverwaltungen der Bundesländer beteiligt. Dadurch wird gewährleistet, dass Erfahrungen aus dem deutschen wasserwirtschaftlichen Vollzug in die europäischen Entscheidungsprozesse eingebracht werden und Arbeitsergebnisse entstehen, die den Vollzug in den Ländern unterstützen und fördern.
Artikel 21 der WRRL sieht vor, dass die Kommission von einem Regelungsausschuss unterstützt wird. In diesem Ausschuss (Art. 21 Committee) werden Vorschläge der Kommission zur Weiterentwicklung der WRRL beraten und verbindliche Leitlinien zur Umsetzung der WRRL mit den Mitgliedstaaten beschlossen.
Die LAWA wird den CIS-Prozess weiter aktiv begleiten und Fragen, die durch die europäischen Gremien aufgeworfen werden, werden in adäquater Weise innerhalb der LAWA beraten und aufgearbeitet.