Der ständige Ausschuss Wasserrecht der Bund-Länderarbeitsgemeinschaft Wasser (LAWA-AR) diskutiert wasserrechtliche Fragestellungen und erarbeitet Lösungsvorschläge für eine einheitliche Anwendung des Wasserrechts in den Ländern, wie z.B. Musterverordnungen zur Umsetzung von EG-Richtlinien. Außerdem ist der AR, soweit erforderlich, für die rechtliche Prüfung der in den fachlichen Ausschüssen der LAWA erstellten Arbeitsergebnisse und Veröffentlichungen verantwortlich und entwickelt gemeinsam mit den fachlichen Ausschüssen Vorschläge für einen einheitlichen Vollzug des Wasserrechts. Auch fachübergreifende Themen werden zusammen mit den Rechtsausschüssen anderer Bund/Länder-Arbeitsgemeinschaften behandelt, um abgestimmte Problemlösungen zu erzielen.
Obfrau für die Jahre 2020 bis 2021:
Frau Katrin Horn
Telefon: (089) 9214-4304
Geschäftsstelle LAWA-AR
Frau Sabine Meier
Telefon: (089) 9214-4339
Bayerisches Staatsministerium für Umwelt und Verbraucherschutz
Rosenkavalierplatz 2
81925 München
E-Mail: LAWA-AR@stmuv.bayern.de
Zugang zu Daten, Dokumenten und Diensten der Wasserwirtschaft im Bund und den Ländern
Halbzeit der zweiten Bewirtschaftungsplanperiode: Wie ist der Stand in Deutschland?