Herzlich Willkommen auf der Internetseite der Bund/Länder-Arbeitsgemeinschaft Wasser (LAWA).
Die LAWA ist ein Arbeitsgremium der Umweltministerkonferenz (UMK) und besteht mittlerweile seit über 60 Jahren.
Auf den folgenden Seiten informieren wir Sie über die Arbeit der LAWA und ihre Aufgabenbereiche.
Zudem stellen wir Ihnen unsere zahlreichen Publikationen als Download oder zum Bestellen zur Verfügung.
Für Fragen und Anregungen können Sie sich gerne an die LAWA-Geschäftsstelle wenden.
Die Bund/Länder-Arbeitsgemeinschaft Wasser wurde 1956 als Zusammenschluss der für die Wasserwirtschaft und das Wasserrecht zuständigen Ministerien der Bundesländer der Bundesrepublik Deutschland gebildet.
Ziel der Bund/Länder-Arbeitsgemeinschaft Wasser ist es, länderübergreifende und gemeinschaftliche wasserwirtschaftliche und wasserrechtliche Fragestellungen zu erörtern, gemeinsame Lösungen zu erarbeiten und Empfehlungen zur Umsetzung zu initiieren. Dabei werden auch aktuelle Fragen im nationalen, supranationalen und internationalen Bereich aufgenommen, auf breiter Basis diskutiert und die Ergebnisse bei den entsprechenden Organisationen eingebracht.
Seit 2005 ist auch der Bund vertreten durch das Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz (BMUV) ständiges Mitglied der LAWA.
Die Zusammenarbeit zwischen Bund und Ländern im Umweltbereich vollzieht sich in der Bundesrepublik Deutschland auf verschiedenen Ebenen.
Oberstes Entscheidungsgremium für alle Umweltbereiche ist die
Umweltministerkonferenz (UMK).
Die UMK hat verschiedene Arbeitsgremien (Bund/Länder-Arbeitsgemeinschaften und Länderausschüsse), in denen sich regelmäßig Vertreter der Fachverwaltungen von Bund und Ländern treffen, um einen einheitlichen Verwaltungsvollzug vorzubereiten und die Aufträge der ACK und UMK zu bearbeiten.
Die Bund/Länder-Arbeitsgemeinschaft Wasser (LAWA) ist ein Arbeitsgremium der UMK.
Mitglieder der LAWA sind die Abteilungsleiter der obersten Landesbehörden für Wasserwirtschaft und Wasserrecht und Vertreter des Bundes, die sich mindestens zweimal im Jahr – rechtzeitig vor den jeweiligen Sitzungen der ACK/UMK - zu den LAWA-Vollversammlungen treffen. Der Vorsitz der LAWA wechselt in alphabetischer Reihenfolge alle zwei Jahre zwischen den Bundesländern.
Zur Erfüllung ihrer Ziele hat die Bund/Länder-Arbeitsgemeinschaft Wasser (LAWA) ständige Ausschüsse und themenspezifische ad-hoc-Ausschüsse eingerichtet, die folgende Themenfelder bearbeiten:
Die Ergebnisse aus dieser Arbeit sind Grundlage für einen einheitlichen wasserwirtschaftlichen Vollzug in den Bundesländern. Dabei bleibt ausreichend Raum für die Berücksichtigung regionaler Besonderheiten.
Die Bund/Länder-Arbeitsgemeinschaft Wasser informiert die Öffentlichkeit mit einer Vielzahl von Publikationen fortlaufend und aktuell über die Ergebnisse aus den Ausschüssen und stellt ihre Grundsatzpapiere allen Interessierten zur Verfügung.
Einzelheiten der Arbeitsweise und der Arbeitsabläufe innerhalb der LAWA sind in der Geschäftsordnung geregelt.
Die UMK ist die Fachkonferenz der Umweltministerinnen und -minister, Umweltsenatorinnen und -senatoren des Bundes und der Länder.
Sie dient dem politischen Austausch der beim Bund und in den Ländern für den Umweltbereich zuständigen Ressortleitungen, soll zugleich aber auch einen möglichst einheitlichen Vollzug von umweltrelevanten Gesetzen in den Ländern fördern. Die UMK tritt zweimal jährlich zusammen, wobei jedes Ministertreffen im Vorfeld durch eine Konferenz der Staatssekretäre und Staatsräte – die Amtschefkonferenz (ACK) – inhaltlich vorbereitet wird. Einzelheiten der Arbeit der UMK sind in ihrer Geschäftsordnung geregelt.
Der Vorsitz der UMK wechselt jährlich.
Weitere Informationen zur UMK finden sich auf der UMK-Homepage.
Bund/Länder-Arbeitsgremien sind Arbeitsgremien der Umweltministerkonferenz. Diese sind Institutionen der Fachverwaltungen von Bund und Ländern und bestehen aus höchstens zwei Ebenen: dem Leitungsgremium und den nachgeordneten Ausschüssen. Die Aufgaben bestehen in der Bearbeitung von Arbeitsaufträgen der Umweltministerkonferenz und der Amtschefkonferenz und in der Vorbereitung eines einheitlichen Verwaltungsvollzuges. Der Vorsitz und die Geschäftsstelle der Bund-Länder-Arbeitsgremien wechseln in der Regel alle zwei Jahre in alphabetischer Reihenfolge.
Die Bund/Länder-Arbeitsgemeinschaften, mit denen die LAWA vornehmlich zusammenarbeitet:
Im Hinblick auf die vielfältigen fachlichen und rechtlichen Vorgaben der Europäischen Union für den Bereich der Wasserwirtschaft hat die Zusammenarbeit zwischen der LAWA und den zuständigen europäischen Gremien in den letzten Jahren immer grössere Bedeutung erlangt.
Insbesondere der Umsetzungsprozess der EU-Wasserrahmenrichtlinie (EU-WRRL) ist durch eine vielfältige Zusammenarbeit zwischen Vertretern der Mitglieds- und Beitrittstaaten und einer engen Zusammenarbeit mit Vertretern der EG-Kommission gekennzeichnet.
Schon vor Inkrafttreten der EU-WRRL haben sich die Mitgliedstaaten und die Kommission auf ein fachliches Gesamtkonzept für eine europaweite wasserwirtschaftlich einheitliche Umsetzung der Richtlinie geeinigt. Dieses Gesamtkonzept wird als Common Implementation Strategy (CIS) bezeichnet.
Ziel des CIS-Prozesses ist ein gemeinsamer Informationsaustausch zwischen den Beteiligten und die Erarbeitung von Leitlinien zu den verschiedenen Auslegungs- und Anwendungsmöglichkeiten der Richtlinie. Daneben werden Lösungen für ein gemeinsames Informations- und Datenmanagement diskutiert und Pilotprojekte zur praktischen Erprobung der Arbeitsergebnisse durchgeführt.
Die Zusammenarbeit auf europäischer Ebene vollzieht sich auf mehreren Ebenen:
Oberstes Entscheidungsgremium ist die Konferenz der Wasserdirektoren. Diese Konferenz ist ein informelles Gremium, das sich aus den Wasserabteilungsleitern der Mitgliedstaaten und Vertretern der EG-Kommission zusammensetzt.
Die Wasserdirektoren tagen zweimal im Jahr. Den Vorsitz führt der jeweilige Mitgliedstaat, der auch die Ratspräsidentschaft der EU stellt. Sie diskutieren die verschiedenen Fragestellungen im Zusammenhang mit der Umsetzung der EU-WRRL sowie weiterer wasserbezogener EU-Richtlinien und verabschieden die Leitlinienpapiere der jeweiligen Facharbeitsgruppen. Diese Leitlinien (sog. Guidance Documents) stellen Empfehlungen für die Umsetzung der WRRL in den Mitglieds- und Beitrittsstaaten dar, sie sind rechtlich aber nicht bindend.
Die Konferenzen der Wasserdirektoren werden durch die Sitzungen der Strategischen Koordinierungsgruppe (Strategic Coordination Group / SCG) vorbereitet. Die SCG koordiniert die Arbeit in den fachlichen Arbeitsgruppen.
Die Anzahl und Themenstellung der Facharbeitsgruppen (Workings Groups), Experten-Foren (Expert Advisory Fora), strategischen Steuerungsgruppen (Strategic Steering Groups) und Vorbereitungsgruppen (Drating Groups), die die fachlichen Grundlagen innerhalb des CIS-Prozesses erarbeiten, werden in regelmäßigen Abständen neu festgelegt und beschlossen. In den verschiedenen Arbeitsgruppen sind die Mitgliedstaaten und die EU-Kommission vertreten.
In diesen Arbeitsgruppen und der Erarbeitung der Leitlinien war und ist auch die LAWA mit erheblichem personellen Aufwand an Fachleuten aus den Wasserwirtschaftverwaltungen der Bundesländer beteiligt. Dadurch wird gewährleistet, dass Erfahrungen aus dem deutschen wasserwirtschaftlichen Vollzug in die europäischen Entscheidungsprozesse eingebracht werden und Arbeitsergebnisse entstehen, die den Vollzug in den Ländern unterstützen und fördern.
Artikel 21 der WRRL sieht vor, dass die Kommission von einem Regelungsausschuss unterstützt wird. In diesem Ausschuss (Art. 21 Committee) werden Vorschläge der Kommission zur Weiterentwicklung der WRRL beraten und verbindliche Leitlinien zur Umsetzung der WRRL mit den Mitgliedstaaten beschlossen.
Die LAWA wird den CIS-Prozess weiter aktiv begleiten und Fragen, die durch die europäischen Gremien aufgeworfen werden, werden in adäquater Weise innerhalb der LAWA beraten und aufgearbeitet.
Zugang zu Daten, Dokumenten und Diensten der Wasserwirtschaft im Bund und den Ländern