Verfahren zur Aufnahme neuer Wärmeträgermedien in die Positivliste
Wärmeträgermedien können in die Positivliste der "Empfehlungen der LAWA für wasserwirtschaftliche Anforderungen an Erdwärmesonden und Erdwärmekollektoren" aufgenommen werden, wenn der Hersteller der Wärmeträgermedien dies beantragt und die festgelegten Kriterien eingehalten werden.
Mit der Fortschreibung der Empfehlungen 2019 wurden die Kriterien für die Aufnahme von Wärmeträgermedien in die Positivliste geändert. Seitdem können nur noch Wärmeträgermedien aufgenommen werden, die Additive der WGK 1 mit weniger als 3 Massen-% enthalten.
Additive der WGK 2 und 3 und nicht sicher bestimmte Stoffe dagegen dürfen auch unterhalb der Berücksichtigungsgrenze (nach Anlage 1 AwSV) von 0,2 Massen-% nicht zugesetzt sein. Eine Ausnahme bilden Farbstoffe der WGK 2, die für Lebensmittel zugelassen sind und deren Konzentration im Wärmeträgermedium (wie in der Positivliste genannt) weniger als 0,0001 Massen-% beträgt. Unter Zulassung für Lebensmittel ist eine Listung der Farbstoffe in der Verordnung (EU) Nr. 1129/2011 Anhang II Teil B zu verstehen.
Mit dem Antrag sind die nachfolgend genannten Angaben/Unterlagen bei der LAWA-Geschäftsstelle (wenn möglich per E-Mail an lawa@mluk.brandenburg.de) einzureichen:
Soll eine andere Hauptkomponente als Ethylen- oder Propylenglykol verwendet werden, muss sie hinsichtlich des Grundwassergefährdungspotenzials vergleichbar mit diesen Glykolen sein. Davon ist in der Regel bei Stoffen auszugehen, die nach der früheren Allgemeinen Verwaltungsvorschrift zum Wasserhaushaushaltsgesetz über die Einstufung wassergefährdender Stoffe in Wassergefährdungsklassen (VwVwS) vom 17.05.1999 in die WGK 0 eingestuft waren.
Neuere Stoffe, die vor 1999 noch nicht eingestuft waren, können als vergleichbar angesehen werden, wenn sie folgende Kriterien aufweisen und dies durch verfügbare Daten oder ggf. durch vorgelegte Unterlagen belegt wird:
Bioabbau |
Fische |
Daphnien |
Algen |
Säuger |
|||
LC50 |
NOEC (mg/L) |
EC50 |
NOEC |
EC50 |
NOEC/EC10 |
LD50 |
|
leicht abbaubar nach OECD 301 (mind. 70 bzw. 60 % nach 28 d) |
> 100 |
> 1 |
> 100 |
> 1 |
> 100 |
> 1 |
> 2000 |
Die Angaben/Unterlagen werden vom Bayer. Landesamt für Umwelt (LfU) auf Plausibilität geprüft. Im Einzelfall können Nachfragen von dort notwendig sein. Bei positivem Ergebnis wird das Wärmeträgermedium in der Positivliste ergänzt.
Hinweis: Die Mindestanforderungen an Wärmeträgermedien für Erdwärmesonden und -kollektoren im Bereich der gewerblichen Wirtschaft und öffentlicher Einrichtungen sind in § 35 Abs. 2 Satz 1 Nr. 3 AwSV formuliert. Die Positivliste empfiehlt darüber hinaus Wärmeträgermedien, die aufgrund ihrer Zusammensetzung nur gering grundwasserschädlich sind. Wärmeträgermedien aus der Positivliste enthalten keine Triazole. Die Korrosionsbeständigkeit von in Erdwärmeanlagen eingesetzten Werkstoffen ist deshalb insbesondere in höheren Temperaturbereichen im Einzelfall zu prüfen.
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